Wissenswertes – Batterietypen und Verwendung
Robust und gutes Preis-Leistungsverhältnis
- Starterbatterie für Kraftfahrzeuge
- Starterbatterie für Dieselstartanlagen
- Sicherheits-/Notbeleuchtungssysteme
- Antrieb für Elektrofahrzeuge
- Fernwirkanlagen
Wissenswertes – Häufige Fragen und Antworten
Die Batterien mit Vliestechnologie (AGM) sind besser als die bekannten Batterien, wie zum Beispiel Gelbatterien. In der Industrie finden die Batterien mit Vlies-Technik, durch Ihre bis zu 10-jährige Nutzungsdauer, immer mehr Anklang.
Bei zyklenhäufigen Stromversorgungen, wie zum Beispiel Solaranlagen, sind Sie daher fast ein muss! Mit Ihrer minimalen Selbstentladung halten diese Batterien deutlich länger die gespeicherte Energie als herkömmliche Batterien.
Hohe Lebensdauer,
hohe Belastbarkeit
und extreme Leistung.
Bei Batterien mit Vliestechnologie werden die guten Eigenschaften der Säure- und Gelbatterien vereint. Dieser Batterietyp bildet während der Ladephase keine Gase. Die Säure ist durch die Vliestechnolgie gebunden, so dass bei Beschädigung nichts auslaufen kann. Die Batterie kann lageunabhängig betrieben werden. Die bevorzugten Anwendungsbereiche:
-
- Telekommunikationssysteme
- Photovoltaische Anwendungen
- Feueralarm- und Sicherheitssysteme
- Medizinische Geräte, Notbeleuchtungssysteme
- Leichte Elektrofahrzeuge
- Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV)
Leistungsmerkmale:
- Absolut wartungsfreier Betrieb
- Hohe Rekombinationsfähigkeit im Zyklenbetrieb
- Ventilgeregelte Kunststoffkonstruktion als Schutz bei Überladung
- Gute Hochstromeigenschaften
- Kein Gefahrgut gemäß IATA
- Hohe Zyklenfestigkeit
- Robuster Aufbau
- Lageunabhängiger Betrieb
Wissenswertes – Vorschriften und Bestimmungen
Batteriegesetz tritt in Kraft
Informationen zum Batteriegesetz
Registrierungspflicht:
Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus sind aufgrund des Batteriegesetzes gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA) vor dem 1. März 2010 zur Registrierung verpflichtet, um Ihre Marktteilnahme sowie die Teilnahme an einem offiziellen Altbatterien-Rücknahme-System anzuzeigen. Die offizielle Meldepflicht soll sicher stellen, dass Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte besser als bisher wahrnehmen. Künftig soll eine Internetseite des UBA registrierte Hersteller und Importeure auflisten, um den Markt transparenter zu gestalten und eine Selbstkontrolle der Wirtschaft zu ermöglichen.
Verbot des Inverkehrbringens:
Seit dem 1. März 2010 dürfen Hersteller und Importeure, die Ihre Marktteilnahme nicht beim UBA angezeigt haben, ihre Produkte auf dem deutschen Markt nicht mehr vertreiben. Auch Vertreiber und Zwischenhändler gelten als Verpflichtete nach dem BattG, wenn sie Batterien oder Akkus von Herstellern in Verkehr bringen, die ihre Marktteilnahme nicht angezeigt haben.
Kennzeichnungspflicht:
Auch die Kennzeichnungspflichten werden mit Geltung des BattG neu geregelt: Sämtliche Batterien und Akkus müssen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne ausweisen. Die Überschreitung von Grenzwerten an Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) und Blei (Pb) sind durch entsprechende chemische Symbole zu kennzeichnen. Kapazitätsangaben von Batterien müssen jetzt auf diesen erkennbar sein. Altbatterien enthalten meist Schadstoffe, die für Gesundheit und Umwelt schädlich sind. Daher sind Endanwender weiterhin gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und -Akkus ausschließlich über spezielle Sammelbehälter offizieller Rücknahmesysteme oder öffentliche Sammelstellen der Städte und Gemeinden zu entsorgen, um zur ordnungsgemäßen Verwertung beizutragen. Ziel des Batteriegesetzes ist es, die Produktverantwortung zu fördern, um die durch Altbatterien verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.



